Infoblätter

Die in diesem Bereich hinterlegten Informationsschriften sollen jeweils einen groben Überblick über die genannten steuerlichen Sachverhalte geben. Die dabei zu einem gewissen Grad notwendige Verallgemeinerung der dargestellten Sachverhaltsbehandlungen bedingt naturgemäß, dass sich individuelle Problemstellungen mit diesen Informationsblättern nicht zwangsläufig lösen lassen. Diesbezüglich empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater unter konkreter Sachverhaltsdarlegung. Darüber hinaus sollte berücksichtigt werden, dass das Steuerecht nicht nur durch ständige Gesetzesänderungen, sondern auch durch fortlaufende Rechtsprechung einem stetigen Wandel unterliegt, der nicht immer vorhersehbar ist und sich auch nicht durch Vorankündigungen einplanen lässt. Insoweit sind die auf den Informationsblättern angegebenen Stichtage, zu denen die jeweils vermerkten Angaben Geltung hatten, zu beachten. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne, im Rahmen der Informationsblätter genannte Regelungen zwischenzeitlich bereits als überholt anzusehen sind. Zu beachten wäre auch, dass trotz gewissenhafter Bearbeitung eine Haftung für den Inhalt der Informationsblätter nicht übernommen werden kann.

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